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   VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07   

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VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07 (https://dejure.org/2008,25479)
VG Stade, Entscheidung vom 21.05.2008 - 3 A 977/07 (https://dejure.org/2008,25479)
VG Stade, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 3 A 977/07 (https://dejure.org/2008,25479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verfahrensfehler bei dienstlicher Beurteilung; Beurteilungszeitraum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen; Mitbestimmung des Personalrates bei der Festlegung eines Beurteilungszeitraumes als Element des Beurteilungsverfahrens; Auswirkung einer Beurteilungslücke auf die Rechtmäßigkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen; Mitbestimmung des Personalrates bei der Festlegung eines Beurteilungszeitraumes als Element des Beurteilungsverfahrens; Auswirkung einer Beurteilungslücke auf die Rechtmäßigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07
    Dabei bleibt es auch im Hinblick auf die zur Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen ergangenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34 und 59) nach einem klarstellenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1993 (- 2 B 25/93 -, DÖD 1993, 179 = ZBR 1993, 245 = DVBl. 1993, 956 = DÖV 1993, 1051) bei der ständigen Rechtsprechung, wonach die dienstliche Beurteilung eines Beamten ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil der für den Dienstherrn handelnden Vorgesetzten darüber zum Inhalt hat, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht und diese Wertung nicht in vollem Umfang durch Dritte nachvollzogen werden kann (vgl. BVerwGE 60, 245 f.).

    Dies schließt nach wie vor auch ein, dass die einer dienstlichen Beurteilung von Beamten zugrunde liegenden Tatsachen nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung bedürfen, als der Dienstherr entweder historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen erkennbar auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum heraus gelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrunde liegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnissen, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich so weit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. BVerwGE 60, 245 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07
    Dabei bleibt es auch im Hinblick auf die zur Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen ergangenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34 und 59) nach einem klarstellenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1993 (- 2 B 25/93 -, DÖD 1993, 179 = ZBR 1993, 245 = DVBl. 1993, 956 = DÖV 1993, 1051) bei der ständigen Rechtsprechung, wonach die dienstliche Beurteilung eines Beamten ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil der für den Dienstherrn handelnden Vorgesetzten darüber zum Inhalt hat, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht und diese Wertung nicht in vollem Umfang durch Dritte nachvollzogen werden kann (vgl. BVerwGE 60, 245 f.).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07
    Aber auch in der zweiten und in den weiteren Beurteilungsrunden nach der BRL führte die Wahl eines stets dreijährigen Beurteilungszeitraums zumindest zu Handhabungsschwierigkeiten: Wurde etwa innerhalb des Beurteilungszeitraums eine Anlassbeurteilung erstellt, so hätte der Beurteiler die besonderen Anforderungen, die an die Rechtmäßigkeit einer Doppelbeurteilung zu stellen sind (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 C 41/00 - NVwZ-RR, 201 ff. und Urteil der Kammer vom heutigen Tage - 3 A 832/07) zu beachten.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07
    Ebenso wenig stellt es einen Verstoß gegen diese Grundsätze dar, wenn dies den Beurteilern auf einer ersten Beurteilungskonferenz abstrakt verdeutlicht wird (vgl. Erlass vom 26.05.2005 s.o. und BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 - sowie Nds. OVG B. v. 13.02.2007 - 5 LA 15/04 -) und wenn Beurteiler, die diese Quoten deutlich überschreiten, auf einer zweiten Beurteilungskonferenz aufgefordert werden, substantiiert zu begründen, weshalb gerade die Beamten ihrer Behörde im Durchschnitt die Mitarbeiter anderer Gerichte leistungsmäßig übertreffen.
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07
    Dienstliche Beurteilungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von den Gerichten nur beschränkt überprüfbar (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - ).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich gegenüber der dem Dienstherrn gegebenen Beurteilungsermächtigung darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verwaltungsvorschriften (hier speziell Beurteilungsrichtlinien), die sie den Beurteilungen zugrunde legt, verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 21/93 -, BVerwGE 97, 128 = ZBR 1995, 145 = DVBl. 1995, 625 = DÖV 1995, 999).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

    Auszug aus VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07
    Dabei bleibt es auch im Hinblick auf die zur Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen ergangenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34 und 59) nach einem klarstellenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1993 (- 2 B 25/93 -, DÖD 1993, 179 = ZBR 1993, 245 = DVBl. 1993, 956 = DÖV 1993, 1051) bei der ständigen Rechtsprechung, wonach die dienstliche Beurteilung eines Beamten ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil der für den Dienstherrn handelnden Vorgesetzten darüber zum Inhalt hat, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht und diese Wertung nicht in vollem Umfang durch Dritte nachvollzogen werden kann (vgl. BVerwGE 60, 245 f.).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

    Auszug aus VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07
    Dies hat zur Folge, dass Verwaltungsvorschriften als Willenserklärungen entsprechend dem tatsächlichen Willen des Richtliniengebers unter Berücksichtigung einer von diesem gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.3.1995 - 2 C 17/94 -, ZBR 1995, 238 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2007 - 5 ME 214/06

    Bedeutung von Anlassbeurteilungen für die Auswahl unter um ein höherwertiges Amt

    Auszug aus VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07
    Wollte man die Abweichung gegen den Wortlaut (durch eine weitere Verwaltungsvorschrift oder Anweisung oder durch ständige Praxis), was begrifflich schon keine Auslegung sondern eine Änderung wäre, gleichwohl zulassen, so würde damit § 65 Abs. 1 Nr. 20 NPersVG, der bei Erstellung von Beurteilungsrichtlinien die Mitbestimmung des Personalrats vorsieht und die für die BRL auch tatsächlich stattgefunden hat, unterlaufen (offen gelassen in Nds. OVG, Besch. v. 28.3.2007 - 5 ME 214/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage

    Auszug aus VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07
    Da jedenfalls in Fällen, in denen innerhalb der letzten drei Jahre eine Regel beurteilung erstellt wurde, die Wahl eines dreijährigen Beurteilungszeitraums nicht zulässig wäre (Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 -) ist das Ziel, für alle zum 01. September 2006 Beurteilten schon ab Einführung der BRL einen einheitlichen Beurteilungszeitraum herzustellen, ohnehin nicht erreichbar.
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12

    Einbeziehen von Zeiten einer vorangehenden Anlassbeurteilung nach Verleihung des

    Auf das von ihr angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vom 21. Mai 2008 (3 A 977/07) könne sich die Beklagte ebenfalls nicht stützen, weil dieses lediglich Praktikabilitätserwägungen angestellt und sich überdies auf eine Beurteilungsrichtlinie bezogen habe, die einen Beginn des Regelbeurteilungszeitraumes im Anschluss an den Beurteilungszeitraum der vorangegangenen dienstlichen Beurteilung (Regel- oder Anlassbeurteilung) vorgesehen und zwischenzeitlich aufgehoben und ersetzt worden sei durch eine Beurteilungsrichtlinie, wonach die Regelbeurteilung sich auch dann auf den vollen Beurteilungszeitraum erstrecke, wenn sie den Beurteilungszeitraum einer Anlassbeurteilung beinhalte.

    das angefochtene Urteil habe sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vom 21. Mai 2008 (3 A 977/07) nicht auseinandergesetzt (Zulassungsbegründung vom 10. Juli 2012, S. 8),.

  • VG Meiningen, 29.10.2008 - 1 E 364/08

    Recht der Landesbeamten; Zur Einordnung von Beurteilungen oberster Bundesgerichte

    den Beurteilung anzuknüpfen hat; zu den Auswirkungen einer Doppelbeurteilung vgl. auch VG Stade, B. v. 21.05.2008 - 3 A 977/07 -, zitiert nach Juris).
  • VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10

    Anlassbeurteilung; Aufstieg; Polizeivollzugsdienst; Regelbeurteilung

    Auf das von ihr angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vom 21.05.2008 (3 A 977/07, juris) kann die Beklagte sich ebenfalls nicht stützen, da dieses lediglich Praktikabilitätserwägungen angestellt und sich überdies auf eine Beurteilungsrichtlinie bezogen hat, die einen Beginn des Regelbeurteilungszeitraumes im Anschluss an den Beurteilungszeitraum der vorausgegangenen dienstlichen Beurteilung (Regel- oder Anlassbeurteilung) vorsah und zwischenzeitlich aufgehoben und durch eine Richtlinie ersetzt wurde, die bestimmt, dass die Regelbeurteilung sich auch dann auf den vollen Beurteilungszeitraum erstreckt, wenn sie den Beurteilungszeitraum einer Anlassbeurteilung beinhaltet (Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Niedersächsischen Justizministerium sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften v. 25.05.2005, NdsRpfl. 2005, 176, Ziff. I.II.1.b) S. 1; Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Niedersächsischen Justizministerium, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei der Norddeutschen Fachhochschule für Rechtspflege v. 15.11.2011, NdsRpfl.
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